Ratgeber für Immobilien-Tippgeber · Steuer

Tippgeber­provision versteuern: was Immobilien-Tippgeber 2026 wissen müssen

Kurz gesagt

Meist ja: Eine Tippgeberprovision für einen gelegentlichen Tipp gehört in der Regel zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei ist sie nur, wenn alle deine Einkünfte dieser Art zusammen im Kalenderjahr unter 256 Euro bleiben. Das ist eine Freigrenze: Ab 256 Euro sind die ganzen Einkünfte steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Hier liest du, wo du die Tippgeberprovision einträgst, wann Umsatzsteuer und Gewerbe ein Thema werden und was ImmoDealOne für dich erledigt. Diese Seite gilt für Deutschland.

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Stand:

01 · Steuerpflicht

Muss ich die Tippgeber­provision versteuern?

Meist ja. Eine Tippgeberprovision für einen gelegentlichen Tipp gehört in der Regel zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Das Gesetz nennt dafür ausdrücklich ein Beispiel: „Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen“.

Der Bundesfinanzhof fasst das allgemein: Erhält jemand für eine eigene Tätigkeit eine Provision und nimmt sie als Gegenleistung an, ist das Entgelt nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar (Urteil vom 21. September 2004, IX R 13/02, Leitsatz 2). Im entschiedenen Fall ging es nicht um eine Immobilie. Der Leitsatz gilt aber allgemein, auch für eine einmalige Provision.

Sonstige Einkünfte sind ein Auffangtopf

§ 22 Nr. 3 EStG greift nur, wenn die Einnahme nicht schon zu einer anderen Einkunftsart gehört. Gibst du als Privatperson ab und zu einen Tipp, ist das der Normalfall. Bist du selbständig und gehört der Tipp zu deinem Betrieb, gelten andere Regeln. Mehr dazu weiter unten bei „Selbständig“.

Für welches Jahr zählt die Tippgeberprovision?

Die Tippgeberprovision zählt für das Jahr, in dem du das Geld bekommst (§ 11 EStG). Zwischen Tipp und Auszahlung können Monate liegen, denn vorher müssen Verkauf, Beurkundung und Courtageeingang erfolgt sein. Gibst du deinen Tipp im Herbst und bekommst du das Geld im nächsten Frühjahr, gehört es in die Steuererklärung des neuen Jahres.

02 · Freigrenze

Ist die Tippgeberprovision steuerfrei? Die Freigrenze erklärt

Steuerfrei ist sie nur, wenn alle deine Einkünfte dieser Art zusammen im Kalenderjahr unter 256 Euro bleiben. Das ist eine Freigrenze: Ab 256 Euro sind die ganzen Einkünfte steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Oft liest man „steuerfrei bis 256 Euro“. Das ist ungenau: Steuerfrei bleibt nur, was unter 256 Euro liegt. Ab 256 Euro wird nicht nur der Teil darüber versteuert, sondern alles. Eine Tippgeberprovision in der Größenordnung unserer Rechenbeispiele liegt über dieser Freigrenze. Wie viel Steuer am Ende anfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinen übrigen Einkünften ab.

Freigrenze für sonstige EinkünfteLiegen die sonstigen Einkünfte im Jahr unter 256 Euro, sind sie steuerfrei. Ab 256 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.unter der Grenzesteuerfreiganzer Betragsteuerpflichtig0 €256 €Freigrenze im Jahr

Freigrenze oder Freibetrag: der Unterschied an einem Beispiel

Bei einem Freibetrag bleibt ein fester Betrag immer steuerfrei, versteuert wird nur der Rest darüber. Bei einer Freigrenze ist das anders: Bleibst du darunter, ist alles steuerfrei. Erreichst du sie, ist alles steuerpflichtig. Für die Tippgeberprovision gilt die Freigrenze.

Freigrenze und Freibetrag im Vergleich
Deine Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG im JahrFreigrenze (gilt hier)Zum Vergleich: wäre es ein Freibetrag (gilt hier nicht)
255 Eurosteuerfreisteuerfrei
256 Euro256 Euro steuerpflichtig0 Euro steuerpflichtig
300 Euro300 Euro steuerpflichtig44 Euro steuerpflichtig
4.050 Euro (Beispiel Tippgeberprovision)4.050 Euro steuerpflichtig3.794 Euro steuerpflichtig

„Steuerpflichtig“ heißt nicht, dass dieser Betrag als Steuer fällig wird. Wie viel Steuer anfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinen übrigen Einkünften ab. Die 4.050 Euro sind ein fiktives Beispiel aus unserem Rechenweg: Kaufpreis 450.000 Euro, davon angenommene 6 % Netto-Courtage, also 27.000 Euro, davon 15 % Tippgeberanteil. Gezahlt wird nur nach Verkauf, Beurkundung, Courtageeingang und Zahlungseingang bei ImmoDealOne. Die Höhe legt der Makler fest. Du siehst sie vor deiner Auswahl. Wovon die Höhe abhängt

Es zählen die Einkünfte, nicht die Einnahmen

Die Grenze gilt für deine Einkünfte, also Einnahmen minus Werbungskosten. Das zeigt auch das Formular: Erst stehen die Einnahmen, darunter die Werbungskosten, ganz unten die Einkünfte.

Alle Einkünfte dieser Art zählen zusammen

Die 256 Euro gelten je Person und Kalenderjahr für alle Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zusammen. Dazu gehören neben Tippgeberprovisionen zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, die das Gesetz ebenfalls nennt. Zwei kleine Beträge können also zusammen die Grenze erreichen.

Gilt die Grenze für Ehepaare doppelt?

Seid ihr zusammen veranlagt, gilt die Freigrenze für jede und jeden von euch getrennt. Übertragen könnt ihr sie nicht: Die Grenze wirkt bei jeder Person nur für deren eigene Einkünfte.

03 · Anlage SO

Wo trage ich die Tippgeber­provision in der Steuererklärung ein?

Du trägst die Einnahmen in der Anlage SO im Abschnitt „Leistungen“ ein (Formular 2025: Zeilen 16 bis 20). Die Zeilennummern können sich jedes Jahr ändern. Die Anlage SO gehört zur Einkommensteuererklärung und heißt „Sonstige Einkünfte“.

Den Betrag findest du in der Abrechnung, die ImmoDealOne für dich erstellt. Eine Rechnung schreibst du dafür nicht: So läuft die Auszahlung ohne eigene Rechnung.

So gehst du im Formular 2025 vor:

  1. Anlage SO wählen. Sie heißt „Sonstige Einkünfte“.

  2. Abschnitt „Leistungen“ suchen. Dort gehören Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen hin.

  3. Zeilen 16 und 17, „Angaben zu weiteren Leistungen“: Trag ein, woher die Einnahme stammt, zum Beispiel „Tippgeberprovision für gelegentliche Vermittlung“, und den Betrag.

  4. Zeile 18: die Summe der Einnahmen.

  5. Zeile 19: deine Werbungskosten, falls du welche hattest.

  6. Zeile 20: die Einkünfte. Auf diesen Wert kommt es bei der Freigrenze an.

04 · Werbungskosten

Kann ich Kosten abziehen?

Ja, wenn sie mit deinem Tipp zusammenhängen: als Werbungskosten in der Anlage SO (Formular 2025: Zeile 19). Sie mindern deine Einkünfte, und auf die Einkünfte kommt es bei der Freigrenze an. Bei einem Tipp über ImmoDealOne fallen für dich allerdings kaum Kosten an: Die App ist für Tippgeber kostenlos, dein Tipp auch.

Machst du mit solchen Leistungen in einem Jahr Verlust, kannst du ihn nur mit Einkünften aus solchen Leistungen verrechnen, und zwar aus dem Vorjahr oder aus späteren Jahren. Mit deinem Lohn oder anderen Einkünften geht das nicht (§ 22 Nr. 3 Satz 3 und 4 EStG). Welche Ausgaben als Werbungskosten zählen, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

05 · Umsatzsteuer

Fällt auf die Tippgeber­provision Umsatzsteuer an?

Als Privatperson mit einem einzelnen Tipp bist du in der Regel kein Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer. Dann schuldest du auch keine Umsatzsteuer. Bist du umsatzsteuerlich Unternehmer, kann auf deine Tippgeberprovision Umsatzsteuer anfallen. Das klärst du mit deiner Steuerberatung.

Wann bist du Unternehmer?

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gemeint ist jede nachhaltige Tätigkeit, mit der man Einnahmen erzielen will, auch ohne Gewinnabsicht (§ 2 UStG). Zwei Fälle solltest du kennen: Du bist schon selbständig, und der Tipp gehört zu deinem Unternehmen. Oder du gibst immer wieder Tipps. Dann kannst du Unternehmer werden, auch wenn du sonst angestellt bist.

Die Kleinunternehmerregelung seit 2025

Für Unternehmer gilt seit 2025 bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Dann sind deine Umsätze steuerfrei, und du weist keine Umsatzsteuer aus. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze im laufenden Jahr überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei.

Verwechsle das nicht mit der Einkommensteuer. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer kann trotzdem anfallen.

Vorsicht bei „Tippgeberprovisionen sind umsatzsteuerfrei“

Manche Seiten schreiben, Tippgeberprovisionen seien grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Solche Aussagen beziehen sich meist auf Tipps rund um Versicherungen. Auf Immobilien-Tipps kannst du sie nicht einfach übertragen.

Wie ImmoDealOne bei der Umsatzsteuer abrechnet

In der App gibst du deinen steuerlichen Status an: Privatperson, Kleinunternehmer oder regelbesteuerter Unternehmer. Danach richtet sich die Abrechnung. Als Privatperson oder Kleinunternehmer steht in deiner Abrechnung keine Umsatzsteuer. Bist du regelbesteuert und weist das nach, wird die Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen und ausgezahlt.

Wähl den Status, der stimmt. Steht in einer Abrechnung Umsatzsteuer, die du nicht schuldest, und widersprichst du nicht, kann das Finanzamt sie von dir verlangen (§ 14c UStG).

06 · Gewerbe

Ab wann ist es ein Gewerbe, und muss ich es anmelden?

Gibst du nur gelegentlich einen Tipp, sind das in der Regel sonstige Einkünfte. Machst du das planmäßig und wiederholt, um damit Geld zu verdienen, kann daraus ein Gewerbe werden. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Frag dazu deine Steuerberatung.

Ab wie vielen Tipps bin ich gewerblich?

Dafür gibt es keine feste Zahl. Faustregeln mit einer bestimmten Anzahl findest du im Netz, im Gesetz steht keine. Entscheidend ist das Gesamtbild deiner Tätigkeit.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Eine Gewerbeanmeldung brauchst du erst, wenn du ein Gewerbe betreibst, also nachhaltig und planmäßig tippst. Dann musst du es gleichzeitig mit dem Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen, in der Regel beim Gewerbeamt deiner Gemeinde (§ 14 GewO). Mit dem Gewerbe können auch die Umsatzsteuer und weitere Pflichten dazukommen.

Die vier Merkmale eines Gewerbes

Für ein Gewerbe müssen alle vier Merkmale zusammenkommen (§ 15 Abs. 2 EStG):

Selbständig
Du arbeitest auf eigene Rechnung und nicht als Angestellter.
Nachhaltig
Du willst es wiederholen, nicht nur einmal.
Mit Gewinnabsicht
Du willst damit Geld verdienen. Es reicht, wenn das nur ein Nebenzweck ist.
Nach außen erkennbar
Du bietest deine Leistung anderen an und nimmst so am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.

07 · Deine Lage

Privat, angestellt, selbständig, verbeamtet: Was ändert sich?

Je nachdem, wie du arbeitest, kommt zu den Regeln oben etwas dazu, oder es gelten andere. Such dir deine Lage heraus.

  • Privat, im Freundeskreis oder im Verein

    Du hörst im Bekanntenkreis, im Verein oder in der Nachbarschaft, dass jemand verkaufen will, und gibst ab und zu einen Tipp. Dann gilt, was oben steht: sonstige Einkünfte, Freigrenze, Anlage SO.

  • Angestellt, etwa in der Bank, bei einer Versicherung, in der Hausverwaltung oder im Außendienst

    Hast du Lohn und daneben mehr als 410 Euro steuerpflichtige Nebeneinkünfte im Jahr, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Eine Tippgeberprovision in der Größenordnung unserer Rechenbeispiele liegt deutlich darüber.

    Bist du angestellt, etwa bei einer Bank, Versicherung oder Hausverwaltung: Prüf vorher deinen Arbeitsvertrag und die Regeln deines Arbeitgebers. Gib keine Kundendaten aus deinem Job weiter. Frag im Zweifel deinen Arbeitgeber, ob du eine Tippgeberprovision annehmen darfst.

    Für jeden Beruf zusammengefasst: Tippgeber im Beruf: was du vorher klärst

  • Selbständig, etwa im Handwerk, in der Energieberatung, in der Baufinanzierung oder bei Umzug und Haushaltsauflösung

    Gehört der Tipp zu deinem Betrieb, zählt die Tippgeberprovision in der Regel zu den Einnahmen deines Betriebs und nicht zu den sonstigen Einkünften. Dann gelten die Regeln deines Betriebs, auch bei der Umsatzsteuer. Gib in der App den passenden Steuerstatus an und klär die Einordnung mit deiner Steuerberatung.

    Wie Tipps aus dem Handwerk aussehen können: Tippgeber im Handwerk

  • Beamtin oder Beamter

    Hier kommen die Regeln zu Nebentätigkeiten dazu. Für Bundesbeamte gilt: Eine entgeltliche Nebentätigkeit braucht grundsätzlich eine vorherige Genehmigung (§ 99 Bundesbeamtengesetz). Für Landesbeamte gilt das Recht deines Bundeslandes. Ob schon ein einzelner Tipp darunterfällt, klärst du vorher mit deiner Dienststelle.

    Außerdem dürfen Bundesbeamte grundsätzlich keine Vorteile in Bezug auf ihr Amt annehmen (§ 71 Bundesbeamtengesetz). Einen Kontakt, den du über dein Amt kennst, gibst du deshalb nicht als Tipp weiter.

  • In Rente, mit Minijob oder im Studium

    Die Tippgeberprovision wird nach denselben Regeln behandelt wie oben beschrieben. Ob du eine Steuererklärung abgeben musst und ob am Ende Steuer anfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften ab. Frag im Zweifel deine Steuerberatung.

08 · Steuer-ID

Warum fragt ImmoDealOne nach deiner Steuer-ID?

Für die Auszahlung fragt ImmoDealOne deine Steuer-Identifikationsnummer ab. Fehlt sie, kann die Auszahlung zurückgehalten werden, bis du sie nachträgst. Dein Anspruch bleibt dabei bestehen. Welche Angaben ImmoDealOne an Behörden übermittelt, steht in den Tippgeber-Bedingungen und in der Datenschutzerklärung.

Die Steuer-ID ersetzt nicht deine Steuererklärung. Deine Einnahmen gibst du trotzdem selbst an.

09 · Aufgaben

Was ImmoDealOne für dich erledigt und was bei dir bleibt

Du schreibst keine Rechnung. ImmoDealOne rechnet ab und überweist dir die Tippgeberprovision. Deine Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben, bleibt deine Sache.

  • Das erledigt ImmoDealOne

    • Rechnet deine Tippgeberprovision ab. Du schreibst keine Rechnung.
    • Überweist sie dir nach Verkauf, Beurkundung, Courtageeingang und Zahlungseingang bei ImmoDealOne.
    • Stellt dir die Abrechnung in der App bereit, dazu einmal im Jahr eine Übersicht.
    • Weist bei Privatpersonen und Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer aus.
  • Das bleibt bei dir

    • Die Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben, in der Regel in der Anlage SO.
    • Den Steuerstatus in der App richtig angeben und ändern, wenn sich etwas ändert.
    • Im Blick behalten, ob aus deinen Tipps ein Gewerbe wird.
    • Vorher Arbeitgeber oder Dienststelle fragen, wenn du angestellt oder verbeamtet bist.
    • Die Abrechnungen aufbewahren.

ImmoDealOne gibt keine Steuerberatung. Für deinen Fall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

10 · Stand 2026

Was gilt 2026?

Die Freigrenze liegt auch 2026 bei 256 Euro (Gesetzesstand 1. Oktober 2026). Sie wurde zuletzt 1954 angehoben, damals auf 500 D-Mark, heute sind es 256 Euro. Die Kleinunternehmerregelung gilt in ihrer neuen Form seit dem 1. Januar 2025.

Die Anlage SO für das Steuerjahr 2026 lag uns bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Weichen die Zeilen dort ab, passen wir diese Seite an. Bis dahin gelten die Zeilenangaben oben für das Formular 2025.

11 · Häufige Fragen

Fragen zur Tippgeber­provision und Steuer

Kurz beantwortet. Die Details stehen in den Abschnitten oben.

Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?

Meist ja. Eine Tippgeberprovision für einen gelegentlichen Tipp gehört in der Regel zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleibt sie nur, wenn alle deine Einkünfte dieser Art zusammen im Kalenderjahr unter 256 Euro bleiben. Das ist keine Steuerberatung. Für deinen Fall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Ist die Tippgeberprovision steuerfrei?

Nur unter der Freigrenze. Steuerfrei ist sie nur, wenn alle deine Einkünfte dieser Art zusammen im Kalenderjahr unter 256 Euro bleiben. Ab 256 Euro sind die ganzen Einkünfte steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Eine Tippgeberprovision in der Größenordnung unserer Rechenbeispiele liegt über dieser Freigrenze.

Wie viel Tippgeberprovision ist steuerfrei?

Weniger als 256 Euro im Kalenderjahr, gerechnet für alle Einkünfte dieser Art zusammen. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Erreichst du 256 Euro, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Seid ihr zusammen veranlagt, gilt die Grenze für jede Person getrennt.

Wo trage ich die Tippgeberprovision in der Steuererklärung ein?

In der Anlage SO, Abschnitt „Leistungen“. Im Formular 2025 sind das die Zeilen 16 bis 20: Einnahmen, Werbungskosten und Einkünfte. Die Zeilennummern können sich jedes Jahr ändern. Maßgeblich ist das Jahr, in dem du das Geld bekommst.

Kann ich Werbungskosten abziehen?

Ja. Ausgaben, die mit deinem Tipp zusammenhängen, trägst du als Werbungskosten in der Anlage SO ein. Sie mindern deine Einkünfte, und auf die Einkünfte kommt es bei der Freigrenze an. Die App ist für Tippgeber kostenlos, dein Tipp auch.

Muss ich auf die Tippgeberprovision Umsatzsteuer zahlen?

Als Privatperson mit einem einzelnen Tipp in der Regel nicht, weil du dann kein Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer bist. Bist du umsatzsteuerlich Unternehmer, kann Umsatzsteuer anfallen, außer deine Umsätze sind nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei. Das klärst du mit deiner Steuerberatung.

Muss ich als Tippgeber ein Gewerbe anmelden?

Erst wenn du ein Gewerbe betreibst, also nachhaltig und planmäßig tippst. Gibst du nur gelegentlich einen Tipp, sind das in der Regel sonstige Einkünfte. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Frag dazu deine Steuerberatung.

Ab wie vielen Tipps bin ich gewerblich?

Dafür gibt es keine feste Zahl. Entscheidend ist, ob du selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und nach außen erkennbar tätig bist. Das hängt vom Einzelfall ab. Frag dazu deine Steuerberatung.

Ich bin angestellt oder verbeamtet. Muss ich etwas melden?

In der Regel ja, und zwar an zwei Stellen. Liegen deine steuerpflichtigen Nebeneinkünfte über der Grenze aus § 46 EStG, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Und: Prüf vorher deinen Arbeitsvertrag und frag im Zweifel deinen Arbeitgeber. Für Beamte gelten zusätzlich die Regeln zu Nebentätigkeiten, frag vorher deine Dienststelle.

Kümmert sich ImmoDealOne um meine Steuer?

Nein, nur um die Abrechnung. ImmoDealOne rechnet ab und überweist dir die Tippgeberprovision, du schreibst keine Rechnung. Deine Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben, bleibt deine Sache. ImmoDealOne gibt keine Steuerberatung.

Quellen

Abgerufen am

Dein nächster Schritt

Erst dein Tipp. Die Abrechnung macht ImmoDealOne.

Lade die ImmoDealOne-App, wähle einen Makler am Ort der Immobilie und gib deinen Tipp ab, sobald der Eigentümer Ja sagt. Die Höhe legt der Makler fest. Du siehst sie vor deiner Auswahl. Die App ist kostenlos, dein Tipp auch.

Gezahlt wird nur nach Verkauf, Beurkundung, Courtageeingang und Zahlungseingang bei ImmoDealOne.