Immobilien-Tippgeber für Versicherungsvermittler

Als Versicherungs­vermittler begleitest du Lebens­veränderungen.

Als Immobilien-Tippgeber zeigst du Kunden, die verkaufen wollen, einen passenden Makler am Objektort. Klar getrennt von deiner Versicherungsberatung.

Für Tippgeber kostenlos · ohne Immobilienwissen · auch ohne aktuellen Tipp

Beruflicher Kontakt? Kläre vorher mit deiner Gesellschaft, ob du Provisionen von Dritten annehmen darfst.

Das bist du

Du erkennst dich wieder, wenn …

  • der Kunde beim Jahresgespräch zur Wohngebäudeversicherung sagt: „Lohnt sich kaum noch, wir verkaufen bald.“
  • die Eigentümerin nach einem Wasserschaden nicht mehr sanieren will.
  • ein Paar bei der Ruhestandsplanung kleiner wohnen will.
  • ein Kunde die Versicherung der Ferienwohnung kündigt, weil er verkaufen will.

Dann bist du schon nah dran. Den Tipp gibst du in der App ab, sobald der Eigentümer einen Makler sucht.

Der richtige Moment

Ein Wohnungswechsel beginnt oft im Gespräch.

Du sprichst mit Menschen über ihr Zuhause, ihre Familie und die nächste Lebensphase. Dabei erzählen Kunden manchmal auch von einem geplanten Immobilienverkauf. Fragt jemand nach einem passenden Makler, kannst du einen verständlichen Weg zeigen. ImmoDealOne macht verfügbare Makler und ihre Tippgeberprovisionen am Standort der Immobilie vergleichbar. Das hilft auch bei einer Ferienwohnung oder einem geerbten Haus in einer anderen Stadt. Du wählst den passenden Makler für deinen Tipp, der Eigentümer bestätigt den Kontakt selbst. Die anschließende Vermittlung übernimmt der Makler. Kommt es zu einem erfolgreichen Verkauf und sind die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Vergütung für deine Empfehlung möglich.

So könnte es im Alltag aussehen.

Zwei fiktive Situationen. Keine Live-Angebote.

01FIKTIVES BEISPIEL

Beratung in Bonn, Ferienwohnung in Lübeck

Ein Kunde erzählt, dass er seine Ferienwohnung in Lübeck verkaufen möchte. Er sitzt dir in Bonn gegenüber und fragt nach Hilfe. Mit seinem Einverständnis wird die Maklersuche auf die Region der Ferienwohnung ausgerichtet.

02FIKTIVES BEISPIEL

Ein kleineres Zuhause in Augsburg

Eine Kundin möchte ihr Haus in Augsburg gegen eine kleinere Wohnung tauschen. Sie hat bereits einen Makler im Blick. Ihr schaut, ob dieser in der App verfügbar ist und welche Bedingungen dort stehen, ohne eine Verfügbarkeit vorauszusetzen.

So sprichst du es an

Erst dein Job. Dann, wenn gewünscht, der Tipp.

Beruflich gilt: Du sprichst den Verkauf nie zuerst an. Erzählt dein Gegenüber selbst davon, reichen drei Sätze in deiner gewohnten Anrede:

  1. 1Den Wunsch aufgreifen

    „Kümmert sich schon ein Makler um den Verkauf?“
  2. 2Hilfe anbieten

    „Ich kann Ihnen zeigen, wie man einen Makler am Ort der Immobilie findet. Ob Sie mit ihm sprechen, entscheiden Sie selbst.“
  3. 3Offen sagen, was du davon hast

    „Damit Sie es wissen: Ich bin bei ImmoDealOne als Tippgeber angemeldet und kann darüber eine Tippgeberprovision bekommen. Mit meiner Arbeit für Sie hat das nichts zu tun.“

Sagt jemand Nein, ist das Thema durch. Ohne sein Ja passiert ohnehin nichts: Der Eigentümer bestätigt selbst per E-Mail, bevor ein Makler seine Daten bekommt.

Vom Gespräch zum Kontakt

Dein Standort ist nicht die Grenze.

Beratung in Bonn, Ferienwohnung in Lübeck. Gesucht wird ein Makler am Objektort.

Bei der Ferienwohnung in Lübeck lohnt der Blick auf die passende Objektbetreuung und den vorgesehenen Ablauf. Vergleiche Konditionen vollständig, statt allein einen Vergütungssatz herauszugreifen. Ein bereits bekannter Makler kann infrage kommen, wenn er tatsächlich verfügbar ist.

Verfügbare Makler und konkrete Konditionen findest du in der App.

  1. 01
    Den Verkaufswunsch verstehen.

    Der Eigentümer möchte verkaufen und sucht einen Makler.

  2. 02
    Einverständnis klären.

    Besprich den Kontakt mit dem Eigentümer. Eigentümer und Tippgeber sind unterschiedliche Personen.

  3. 03
    Am Objektort frei auswählen.

    Vergleiche die Makler, die am Objektort dabei sind. Das kann auch weit weg von dir sein. Ob dort schon Makler dabei sind, siehst du in der App.

  4. 04
    Bestätigen lassen. Makler übernimmt.

    Der Eigentümer bestätigt, der Makler übernimmt. Eine Tippgeberprovision gibt es nur nach Verkauf, Beurkundung, Courtageeingang und Zahlungseingang bei ImmoDealOne, zu den Konditionen des Maklers.

Ein Kontakt. Ein konkretes Rechenbeispiel.

Was kann dein Tipp wert sein?

Die Vergütung siehst du vor deiner Maklerauswahl. Wie viel daraus wird, hängt vom Verkauf und den angebotenen Konditionen ab. So könnte eine Rechnung aussehen:

BEISPIEL · KEIN VERGÜTUNGSANGEBOT
Angenommener Verkaufspreis
450.000 €
6 % angenommene Netto-Courtage
27.000 €
Davon 21 % Tippgeberanteil
5.670 €

Fällig erst nach Verkauf, Beurkundung, Courtageeingang und Zahlungseingang bei ImmoDealOne. Den Anteil legt jeder Makler selbst fest. Mögliche Steuern des Tippgebers sind hier nicht abgezogen.

So könnte es laufen

Du gibst den Tipp ab. Danach arbeitet der Makler.

Nach deinem Tipp hast du nichts mehr zu tun. Jeden Schritt siehst du als Status in der App. Wie lange ein Verkauf dauert, entscheiden Eigentümer, Käufer und Markt, deshalb steht hier kein Datum.

Wann die Tippgeberprovision fließt
So läuft ein Tipp ab1. Im Jahresgespräch, Status Möglicher Tipp: Dein Gegenüber will verkaufen und sucht einen Makler. 2. In der App, Status Tipp abgegeben: Makler am Objektort wählen. Die Konditionen siehst du vorher. 3. Das Ja des Eigentümers, Status Bestätigt: Er bestätigt selbst per E-Mail. Bei einem Nein endet der Tipp. 4. Der Makler übernimmt, Status Beim Makler: Bewertung, Besichtigungen und Verhandlung liegen bei ihm. 5. Beim Notar, Status Beurkundet: Der Kaufvertrag wird beurkundet. Ohne Kaufvertrag keine Provision. 6. Deine Tippgeberprovision, Status Ausgezahlt: Erst wenn die Zahlung des Maklers bei ImmoDealOne eingegangen ist. Die Höhe legt der Makler fest.
Beispielablauf ohne Zeitangaben. Ob verkauft wird, entscheiden Eigentümer, Käufer und Markt.

Deine Frage

Ich bin an eine Gesellschaft gebunden. Gibt das Ärger?

Kann sein, wenn du es nicht vorher klärst. Agentur- und Kooperationsverträge regeln oft Nebentätigkeiten und Einnahmen aus anderen Quellen. Frag vorher deine Gesellschaft, halte Beratung und Maklerempfehlung getrennt und nutze keine Daten aus Versicherungsunterlagen.

Fragen und Antworten

Was Versicherungs­vermittler noch wissen wollen.

Wie trenne ich Beratung und Tipp?

Sprich den Tipp als eigenes Thema an, nicht im Beratungsgespräch zur Police. Der Eigentümer bestätigt den Kontakt selbst.

Brauche ich eine zusätzliche Erlaubnis?

Für die reine Kontaktweitergabe in der Regel nicht. Prüfe trotzdem deinen Vermittler- oder Agenturvertrag.

Darf ich Bestandskunden ansprechen?

Nur wenn der Kunde selbst einen Verkaufswunsch äußert. Daten aus Versicherungsunterlagen nutzt du dafür nicht.

Muss ich das versteuern?

Eine Tippgeberprovision ist eine Einnahme. Ob und wie du sie versteuerst, hängt von deiner Lage ab. Das klärst du mit deiner Steuerberatung oder dem Finanzamt. Wir beraten dazu nicht.

Was, wenn der Eigentümer Nein sagt?

Dann endet der Tipp. Keine Provision, keine Kosten, kein Nachhaken. Ohne sein Ja bekommt kein Makler seine Daten.

Du öffnest eine Tür.
Der Makler macht weiter.

Du bietest Orientierung, ohne eine weitere Beratungsrolle zu übernehmen. Der Eigentümer behält die Entscheidung über den Kontakt; danach kümmert sich der Makler um den Verkauf.

Tipp in der App abgebenErst wenn der Eigentümer Ja sagt.

Bereit für das nächste Gespräch

Ein guter Kontakt.
Ein klarer Weg.

Makler finden, Konditionen vergleichen und den Tipp digital dokumentieren. Die App ist kostenlos, dein Tipp auch.

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